Beteiligungsgesellschaften/
Private Equity

Beteiligungsgesellschaften bzw. Private Equity Fonds, sind Kapitalanlagegesellschaften, die mit Eigenkapital in nicht börsennotierten Unternehmen investieren.

Die Beteiligung kann grundsätzlich in Form einer vollständigen Übernahme des Unternehmens als auch als Minderheitsbeteiligungen erfolgen. Das Kapital wird den Beteiligungsgesellschaften entweder von institutionellen Investoren, wie beispielsweise Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds, oder von vermögenden Privatinvestoren bereit gestellt. Für die Gestaltung von Nachfolgeregelungen sind Beteiligungsgesellschaften eine interessante Alternative, da diese professionell agieren und zudem sehr flexibel in der Ausgestaltung der Beteiligung sind. Mit Hilfe von Beteiligungsgesellschaften kann die Nachfolge sehr „geräuschlos“ umgesetzt werden, was gerade in Bezug auf die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten des Unternehmens von Vorteil sein kann. Neben reinem Kapital bringen erfahrene Beteiligungsgesellschaften auch zusätzlichen Know-how in das Unternehmen ein, können also auch als Berater bzw. Sparringspartner für das Management dienen, ohne aber in das Tagesgeschäft einzugreifen.

Private Equity der Schlüssel zu einer erfolgreichen Nachfolge?

Beteiligungskapital in Deutschland

In Deutschland ist außerbörsliches Beteiligungskapital noch eine relativ junge Anlageklasse, die lange Zeit mit – aus unserer Sicht ungerechtfertigter – Skepsis von Seiten der Unternehmer und der Politik zu kämpfen hatte. Inzwischen haben sich Beteiligungsgesellschaften aber auch in Deutschland eine Ruf als seriöse, hochprofessionelle und vor allem auch verlässliche Investoren erkämpft. Der Erfolg dieses Models liegt vor allem in der Kapitalstärke und der Flexibilität, die Investitionen in fast jeder Entwicklungsphase eines Unternehmens erlaubt. Gemäß des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. waren 2022 mehr als 400 Beteiligungsgesellschaften in Deutschland aktiv, die wiederum über die von Ihnen verwalteten Fonds an mehr als 5.500 Unternehmen beteiligt waren. Insgesamt arbeiten aktuell mehr als 1,38 Millionen Beschäftigte für Unternehmen, an denen Private Equity Fonds beteiligt sind.

Beteiligungskapital und Nachfolge

Durch die hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung von Beteiligungen können Beteiligungsgesellschaften eine attraktive Alternative zur Regelung seiner eigenen Nachfolge sein. Im folgende möchten wir darstellen, für welche Fälle Beteiligungsgesellschaften ein guter Partner sein können und wo die Vor- und Nachteile sowie Grenzen dieses Models liegen.

Grundsätzlich können Beteiligungsgesellschaften sowohl Mehr- als auch Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen erwerben. Damit eignen sich Beteiligungsgesellschaften sowohl für einen vollständigen Verkauf des eigenen Unternehmens, als auch für einen Teilverkauf. Dies eröffnet für den Unternehmer die Möglichkeit einer schrittweise erfolgenden Nachfolge. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit sich in einem ersten Schritt von der Mehrheit seiner Anteile zu trennen, aber trotzdem noch signifikant am Unternehmen beteiligt zu bleiben und die Geschäftsführung weiter auszuüben. Hier sind Beteiligungshöhen von 10% bis 49% übliche Größenordnungen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass nur eine Minderheit am Unternehmen abgegeben wird, wobei sich die Beteiligungsgesellschaft in diesem Fall meist umfangreiche vertragliche Gesellschaftsrechte einräumen lässt. Minderheitsbeteiligungen bieten sich vor allem dann an, wenn Wachstumskapital benötigt wird, die eigenen Nachfolge also nicht im Zentrum der Überlegungen steht.

Verkauf & Wachstum

Ein schrittweise Verkauf bietet sich auch in Fällen an, in denen ein Unternehmer externes Wachstum anstrebt, das dafür notwendige Kapital aber entweder nicht alleine aufbringen kann oder aber das finanzielle Risiko nicht ohne einen geeigneten Partner eingehen möchte. Typische Situationen sind Auslandsexpansionen oder Zukäufe dritter Unternehmen. Der Erwerb einer Beteiligung bei gleichzeitiger Zurverfügungstellung von Wachstumskapital gehört zu den Kernelementen von Privat Equity Strategien. Gerade Wachstum durch Übernahme in- oder auch ausländischer Wettbewerber – sogenannte Buy-and-Build-Strategien – sind beliebte Modelle von Private Equity Fonds. Während die Übernahme und Integration eines Wettbewerbers für die meisten Unternehmer eher Neuland ist, verfügen Beteiligungsgesellschaften in diesem Bereich über viel Erfahrung. Im Idealfall kann der Unternehmer einen Teil seines Unternehmens verkaufen, also Firmenvermögen in Privatvermögen wandeln und gleichzeitig an der Wertsteigerung durch die Expansionsstrategie partizipieren.

Ein weiterer Vorteil des Verkaufs des eigenen Unternehmens an eine Beteiligungsgesellschaft liegt darin, dass sich die Übernahme recht geräuschlos gestalten lässt. Der Verkauf an einen Wettbewerber oder ein anders Unternehmen lässt sich kaum diskret gestalten. Diskussionen oder auch Ängste in der Belegschaft können gerade hier nicht ausgeschlossen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das kaufende Unternehmen in den Geschäftsbetrieb und die Kultur des gekauften Unternehmens eingreift ist sehr wahrscheinlich. Anders werden sich Synergien auch kaum realisieren lassen. Die berühmte „Hochzeit im Himmel“ oder der „Zusammenschluss auf Augenhöhe“ ist oft eher Wunschdenken. Beim Verkauf an eine Beteiligungsgesellschaft ändert sich für die Belegschaft erst einmal nichts. In den meisten Fällen bleibt das bestehende Management weiter in der Pflicht und auch die Unternehmenskultur wird sich nicht ändern. Dies gilt natürlich ganz besonders für eine Teilverkauf, bei dem der Unternehmer/Altgesellschafter weiter in der Verantwortung bleibt.

Unternehmensnachfolgen mit Beteiligungsgesellschaften müssen gut vorbereitet werden. Ist dies der Fall, dann lassen sie sich dann aber auch meist recht zügig umsetzen. Der Erwerb eines Unternehmens ist für eine Beteiligungsgesellschaft sozusagen „Tagesgeschäft“ und wird dementsprechend schnell und professionell umgesetzt. Dies ermöglicht eine geringstmögliche Störung der betrieblichen Abläufe im Unternehmen.

Private Equity und Management

Grundsätzlich setzen Beteiligungsgesellschaften auf das vorhandene Management eines zu erwerbenden Unternehmens. Das bedeutet, dass das vorhandene Management auch nach erfolgter Übernahme weiter in der Verantwortung bleibt. Dies schafft Kontinuität in der Unternehmensführung und damit auch Ruhe bei den Mitarbeitern.

Um eine Interessengleichheit zwischen Private Equity Gesellschafter und Geschäftsführung herzustellen und zudem das Management am Unternehmenserfolg zu beteiligen, bieten Beteiligungsgesellschaften dem Management in der Regel eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft an. Dabei sind die Konditionen einer solchen Managementbeteiligung meist sehr attraktiv für das Management. Das Model Private Equity ermöglicht dem bislang abhängig beschäftigten Management die Möglichkeit über einen MBO zum Unternehmer zu werden.

Aber es gibt natürlich auch Situationen, in denen strebt der Unternehmer einen kurzfristigen, vollständigen Rückzug aus der Geschäftsführung. Wenn zudem in dem Unternehmen keine zweite Führungsebene vorhanden, die die Geschäftsführung übernehmen kann oder will, dann besteht die Möglichkeit, dass die Beteiligungsgesellschaft selbst einen Geschäftsführer in das Unternehmen bringt. Auch in diesem Fall wird dem neuen Geschäftsführer meist eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft angeboten. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Management Buy-in („MBI“). Mischformen zwischen MBO und MBI sind ebenfalls möglich. Auch hier bietet das Privat Equity Model große Flexibilität.

Auch im Hinblick auf die Gestaltungsfreiheit ist die Zusammenarbeit das Private Equity Model für die Geschäftsführung eine attraktive Option, da Beteiligungsgesellschaften in der Regel keine aktive Rolle in der operativen Geschäftsführung anstreben. Damit hat die Geschäftsführung im Tagesgeschäft größtmögliche Freiheit. Ausnahmen sind hier vor allem Restrukturierungsfälle, wo hierauf spezialisierte Beteiligungsgesellschaften teilweise eigenes Personal zur Sanierung in die Unternehmen entsenden. Beteiligungsgesellschaft beschränkt sich aber in der Regel auf strategische Fragestellungen sowie das finanzielle Controlling der Beteiligung. Zusätzlich bieten sich die Fonds dem Management als „Sparringspartner“ für strategische Fragestellungen, aber auch operative Themen (bsp. Digitalisierung, Controlling) an.

Grenzen des Private Equity Models

Aber natürlich ist Privat Equity nicht der „heilige Gral“ der Unternehmensnachfolge. Aus Sicht eines Unternehmers gibt durchaus auch potentiellen Nachteile bzw. Grenzen bei diesem Geschäftsmodel.

Grundsätzlich kann man sagen, dass Beteiligungsgesellschaften natürlich sehr wählerisch bei Ihren Investments sind. Man darf nicht vergessen, dass das Kapital der Beteiligungsgesellschaft von Anlegern kommt, die mit diesem Investment Geld verdienen möchten. Industrien oder Unternehmen mit sehr geringen Margen, hohen Umsatzschwankungen oder sehr geringen Wachstumsaussichten werden sich grundsätzlich schwer tun von Beteiligungsgesellschaften ein attraktives Übernahmeangebot zu erhalten. So banal es klingt, aber je größer das Wachstumspotential und je höher die Profitabilität eines Unternehmens ist, desto attraktiver wird der zu erzielende Kaufpreis sein. Daher ist auch das Timing einer Nachfolgeregelung unter Einbeziehung der Option Private Equity von entscheidender Bedeutung.

Kritisch gesehen wird oft, dass Beteiligungsgesellschaften den Kaufpreis für das zu erwerbende Unternehmen i.d.R. mit Hilfe eines Mix aus Eigen- und Fremdkapital finanzieren. Das Fremdkapital kommt dann von Banken und/oder Kreditfonds. Die Rückführung des Fremdkapitals erfolgt aus den laufenden Erträgen des Unternehmens. Hierbei muss man aber beachten, dass die zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen ein Ersatz für Gewinnausschüttungen sind. Die teilweise Finanzierung des Kaufpreises über Darlehen ist damit vergleichbar mit eine Immobilienfinanzierung Auch hier erfolgt die Rückzahlung der Darlehen aus den Erträgen (Miete) der Immobilie. Zudem werden im Vorfeld meist ausführliche Gespräche mit dem Management des Unternehmens geführt, damit der Kapitaldienst die Entwicklung des Unternehmens nicht einschränkt.

Nicht vergessen darf man auch, dass Beteiligungsgesellschaften i.d.R. Partner auf Zeit sind. Grundsätzlich haben die Fonds, die von den Beteiligungsgesellschaften aufgelegt werden eine feste Laufzeit (i.d.R. 10 bis 12 Jahre). Innerhalb dieser Zeit müssen die Fonds Ihre Mittel investieren und dann auch ihre Beteiligungen wieder veräußern, um für ihre Anlegern eine attraktive Rendite zu erwirtschaften. Private Equity ist also meist keine Dauerlösung. Es gibt zwar auch Fonds, die keine festen Laufzeiten haben, d.h. theoretisch unendlich lang in einem Unternehmen investiert bleiben können. Tatsächlich streben aber auch diese Fonds irgendwann die Realisierung eines Gewinns über den Verkauf an.

Was passiert also im Anschluss? Für den Ausstieg des Investors gibt es drei wesentliche Alternativen. Zum einen kann ein Verkauf an einen strategischen Investor erfolgen, also an ein anderes Unternehmen. Oft werden attraktive, wachsende Beteiligungen auch wieder an eine andere Beteiligungsgesellschaft weiterveräußert. Nicht selten sogar auf Wunsch der Geschäftsführung. Auch hier spielt die große unternehmerische Freiheit, die das Privat Equity Model bietet eine Rolle. Eine dritte, wenn auch seltenere Option ist der Verkauf der Anteile über den Gang an die Börse (IPO = Initial Public Offering).

Zusammenfassen kann man sagen, dass Beteiligungsgesellschafter als Unternehmenskäufer eine hochinteressante Alternative für die Unternehmensnachfolge sind. Ob sich das Private Equity Model im Einzelfall für die jeweilige Situation eignet, kann man nur nach eingehenden Gespräche feststellen.